Seminare
Erste Hilfe
In Zusammenarbeit mit dem Bayrischen Roten Kreuz bieten wir Sofortmaßnahmen am Unfallort - oder noch sinnvoller - Erste-Hilfe-Kurse an. Für die Anmeldung zur Führerscheinprüfung Klasse A und B ist zumindest ein Kurs über Sofortmaßnahmen am Unfallort vorzuweisen. Für alle restlichen Führerscheinklassen ist ein Erste-Hilfe-Kurs Pflicht. Desweiteren bitten wir eine Zusammenarbeit mit der Allgemeinen Sanitätshilfe an und ebenfalls Kurse bei uns in der Fahrschule.
Diese werden natürlich nur auf Anfrage und Nachfrage durchgeführt.
Die Kursgebühren richten sich nach dem Anbieter.
Fahrtraining
In unserem Sicherheitstraining werden speziell Gefahrensituationen trainiert. Das Verhalten des PKW's oder Motorrads kann gefahrlos unter Anleitung selbst ausprobiert werden. Es fällt z.B. immer wieder schwer, kräftig in die Bremse zu treten oder diese mit maximaler Wirkung zu betätigen. Übung macht den Meister. Dies und vieles mehr in diesem Kurs.
Aufgrund der großen Nachfrage arbeiten wir mittlerweile sehr stark mit der Verkehrswacht München zusammen und bieten hierfür selbstverständlich auch Termine an. Vorallem unsere Motorrad-Sicherheitstrainings sind sehr beliebt unter den Teilnehmern und wird immer wieder gerne besucht.
Weitere Einzelheiten finden Sie auch unter Verkehrswacht München.
FSF
Fortbildungsseminar für Fahranfänger mit Fahrerlaubnis auf Probe - FSF
FSF bestehen aus
> drei Gruppentreffen in der Fahrschule
Erfahrungsaustausch
Tipps für schwierige Situationen
Hilfen, um Unfälle zu vermeiden
> Einer Übungs- und Beobachtungsfahrt im Straßenverkehr
Rückmeldung zum Fahrstil
Übungen nach Wunsch
energiesparendes Fahren
> praktischen Sicherheitsübungen auf einem Übungsplatz
richtiges Bremsen
sicheres Kurvenfahren
Teilnehmen kann jeder, der eine Fahrerlaubnis der Klasse B, also den Pkw-Führerschein, seit mindestens 6 Monaten besitzt und noch in der Probezeit ist.
Durch die Teilnahme wird die Probezeit um bis zu einem Jahr verkürzt!
Das gilt auch für Fahranfänger, deren Probezeit auf 4 Jahre verlängert wurde.
Preise
FSF: 230,00 € inkl. MwSt.
ASF - ASP
Aufbau-Seminar für Fahranfänger - ASF
In 4 Sitzungen à 135 Minuten werden Themenbereiche besprochen, die besonders für Fahranfänger relevant sind. Nach der ersten Einheit folgt eine praktische Fahrt, die das Verhalten hinter dem Steuer mit erläutern soll. Diese dauert 45 Minuten.
Die vier Sitzungen beginnen jeweils um 19 Uhr. Die genauen Zeiten und Termine werden individuell vereinbart, da eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen und eine Laufzeit von 14 Tagen vorgeschrieben ist.
Die ASF-Seminare müssen immer behördlich angeordnet werden! In Ausnahmefällen kann ein Einzelseminar beantragt werden.
Aufbau-Seminar für Punkteabbau - ASP
Wird ebenso durchgeführt, wie ASF, also auch 4 mal 135 Minuten auf 14 Tage verteilt, die praktische Einheit zwischen der ersten und der zweiten Sitzung und die Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen.
Der Unterschied liegt hierin nur, das Themenbereiche über die Möglichkeiten für ein Verhalten im Straßenverkehr abgehalten werden, das ohne Folgen mit Punkten im KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) Flensburg verbunden ist.
Bei einem Punktestand von bis zu 8 Punkten werden vier abgebaut.
Bei einem Punktestand von 9 bis 13 Punkten werden zwei rabattiert.
Ab 14 Punkten wird das Seminar behördlich angeordnet und kein Rabatt mehr
gewährleistet.
Genauso wie beim ASF können hier unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Einzelseminare vergeben werden. Allerdings nur bei behördlicher Anordnung.
Preise
ASF: 230,00 €
ASP: 230,00 €
inkl. der MwSt.
Begleitetes Fahren
Ab 1.Sept. 2005 wird Führerschein-Neulingen der Klasse B das Führen eines Pkws in Begleitung eines 30-jährigen Führerscheininhabers, der mind. 5 Jahre durchgehend im Besitz seines Führerscheins ist und nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg hat, ermöglicht.
Gründe für das Begleitete Fahren ab 17
Es ist hinlänglich bekannt, dass die Unfallbeteiligung junger Fahrer überproportional hoch ist.
Die Gruppe der 18- bis 24-jährigen Fahrzeugführer ist an rund 22 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden beteiligt. Ihr Anteil an der Bevölkerung beträgt aber lediglich etwas 8 Prozent!
Mehr als ein Drittel der an einem Unfall beteiligten Pkw-Fahrer dieser Altersgruppe waren zwischen 18 und 20 Jahre alt.
Mit dem Begleiteten Fahren haben Fahranfänger die Möglichkeit, vor der ersten Alleinfahrt Fahrerfahrungen zu sammeln.
Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis B bzw. BE
- Mindestalter: 17 Jahre (Mindestalter bei Ausbildungsbeginn: 16 1/2 Jahre)
- Bestandene Prüfung in Theorie und Praxis
- Namentliche Benennung einer (oder mehrerer) Begleitpersonen
Voraussetzungen für die Begleitperson(en)
- Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein
- Sie muss die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens fünf Jahren (ununterbrochen) besitzen
- Die darf nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben
Die Begleitperson muss namentlich benannt werden und wird in die Prüfungsbescheinigung eingetragen. Die Anzahl der Begleiter ist nicht begrenzt, es dürfen aber nur Personen begleiten, die in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sind.
Während der Fahrt darf die Begleitperson nicht alkoholisiert sein - sie darf zumindest die 0,5 Promille-Grenze nicht erreichen!
Näheres hierzu in unserer Fahrschule!
Wir beraten Sie gerne zu
unseren Öffnungszeiten unter:
Telefon: (089) 1296440
Fax: (089) 12737764
E-Mail: office@fahrschule-krumbein.de
oder ganztags unter:
Mobil: 0172 85 46 751
Unsere Öffnungszeiten:
Büro: Mo. bis Fr.
16.30 – 19.00 Uhr
Theorie: Di. und Do.
19.00 – 20.30 Uhr
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