Seminare


Fahrschule Krumbein München: Jürgen Krumbein im Seminarraum

Fahrschule Krumbein München: Seminarraum

Fahrschule Krumbein München: Jürgen Krumbein beim Seminar


Erste Hilfe

In Zusammenarbeit mit dem Bayrischen Roten Kreuz bieten wir Sofortmaßnahmen am Unfallort - oder noch sinnvoller - Erste-Hilfe-Kurse an. Für die Anmeldung zur Führerscheinprüfung Klasse A und B ist zumindest ein Kurs über Sofortmaßnahmen am Unfallort vorzuweisen. Für alle restlichen Führerscheinklassen ist ein Erste-Hilfe-Kurs Pflicht. Desweiteren bieten wir eine Zusammenarbeit mit der Allgemeinen Sanitätshilfe an.

Die Kursgebühren richten sich nach dem Anbieter.

Fahrtraining

In unserem Sicherheitstraining werden speziell Gefahrensituationen trainiert. Das Verhalten des PKW's oder Motorrads kann gefahrlos unter Anleitung selbst ausprobiert werden. Es fällt z.B. immer wieder schwer, kräftig in die Bremse zu treten oder diese mit maximaler Wirkung zu betätigen. Übung macht den Meister. Dies und vieles mehr in diesem Kurs.

Aufgrund der großen Nachfrage arbeiten wir mittlerweile sehr stark mit der Verkehrswacht München zusammen und bieten hierfür selbstverständlich auch Termine an. Vorallem unsere Motorrad-Sicherheitstrainings sind sehr beliebt unter den Teilnehmern und wird immer wieder gerne besucht.

Weitere Einzelheiten finden Sie auch unter Verkehrswacht München.

ASF - FES

Aufbau-Seminar für Fahranfänger - ASF

In 4 Sitzungen à 135 Minuten werden Themenbereiche besprochen, die besonders für Fahranfänger relevant sind. Nach der ersten Einheit folgt eine praktische Fahrt, die das Verhalten hinter dem Steuer mit erläutern soll. Diese dauert 45 Minuten.
Die vier Sitzungen beginnen jeweils um 19 Uhr. Die genauen Zeiten und Termine werden individuell vereinbart, da eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen und eine Laufzeit von 14 Tagen vorgeschrieben ist.

Die ASF-Seminare müssen immer behördlich angeordnet werden! In Ausnahmefällen kann ein Einzelseminar beantragt werden.

Fahreignungsseminar – FES

Bei einem Punktestand von 1 bis 5 im Fahreignungsregister nach neuem Punktesystem können Sie durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen. Die Teilnahme in diesem Punktebereich ist freiwillig, ab einem Punktestand von 6 oder 7 Punkten wird das FES angeordnet. Ein Abbau der Punkte ist dann nicht mehr möglich.

An einem Fahreignungsseminar kann nur einmal in 5 Jahren teilgenommen werden.

Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen mit insgesamt 4 Sitzungen, die aufeinander abgestimmt sind. Nach Abschluss beider Teilmaßnahmen erhalten Sie die vom Verkehrspsychologen und Fahrlehrer unterschriebene Teilnahmebescheinigung, welche Sie dann innerhalb von 14 Tagen bei der für Sie zuständigen Behörde einreichen müssen.

Die Reihenfolge der vier Sitzungen ist nicht festgelegt.

Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme

Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme kann bei uns in der Fahrschule durchgeführt werden. Sie besteht aus zwei Sitzungen á 90 Minuten. Die Sitzungen können als Einzel- oder Gruppensitzungen abgehalten werden.

Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung muss mindestens eine Woche liegen.

Die verkehrspsychologisch Teilmaßnahme

Die verkehrspsychologisch Teilmaßnahme umfasst zwei Einzelsitzungen á 75 Minuten bei einem besonders qualifizierten Verkehrspsychologen.

Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung müssen mindestens drei Wochen liegen. Informationen über die Anbieter der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme können Sie gerne bei uns erhalten.

Preise

ASF: 310,00 €
FES: 400,00 €
inkl. der MwSt.

Begleitetes Fahren

Seit 1. September 2005 wird Führerschein-Neulingen der Klasse B das Führen eines Pkws in Begleitung eines 30-jährigen Führerscheininhabers, der mind. 5 Jahre durchgehend im Besitz seines Führerscheins ist und nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (bzw. nicht mehr als 3 Punkte nach altem Punktesystem) hat, ermöglicht.

Gründe für das Begleitete Fahren ab 17

Es ist hinlänglich bekannt, dass die Unfallbeteiligung junger Fahrer überproportional hoch ist.
Die Gruppe der 18- bis 24-jährigen Fahrzeugführer ist an rund 22 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden beteiligt. Ihr Anteil an der Bevölkerung beträgt aber lediglich etwas 8 Prozent!
Mehr als ein Drittel der an einem Unfall beteiligten Pkw-Fahrer dieser Altersgruppe waren zwischen 18 und 20 Jahre alt.

Mit dem Begleiteten Fahren haben Fahranfänger die Möglichkeit, vor der ersten Alleinfahrt Fahrerfahrungen zu sammeln.

Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis B

  • Mindestalter: 17 Jahre (Mindestalter bei Ausbildungsbeginn: 16 1/2 Jahre)
  • Bestandene Prüfung in Theorie und Praxis
  • Namentliche Benennung einer (oder mehrerer) Begleitpersonen

Voraussetzungen für die Begleitperson(en)

  • Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein
  • Sie muss die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens fünf Jahren (ununterbrochen) besitzen
  • Sie darf nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister haben

Die Begleitperson muss namentlich benannt werden und wird in die Prüfungsbescheinigung eingetragen. Die Anzahl der Begleiter ist nicht begrenzt, es dürfen aber nur Personen begleiten, die in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sind.

Während der Fahrt darf die Begleitperson nicht alkoholisiert sein - sie darf zumindest die 0,5 Promille-Grenze nicht erreichen!

Näheres hierzu in unserer Fahrschule!

Wir beraten Sie gerne zu
unseren Öffnungszeiten unter:

Telefon: (089) 1296440
Fax: (089) 12737764
E-Mail: office@fahrschule-krumbein.de

oder ganztags unter:
Mobil: 0172 85 46 751

Unsere Öffnungszeiten:
Büro: Mo. bis Fr.
16.30 – 19.00 Uhr

Theorie: Di. und Do.
19.00 – 20.30 Uhr

Fahrschule Krumbein München: Fahrertraining Gruppe

Fahrschule Krumbein München: Fahrertraining


Fahrschule München - Fahrzeuge Auto-Führerschein / PKW Motorrad-Führerschein München