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A1 |
Leichtkraftrad (max. 125 cm³, 11 kW) |
16 / 18 J. |
Bis zum 18. Lebensjahr dürfen nur Maschinen gefahren werden, die herstellungsbedingt max. 80 km/h schnell oder auf 80 km/h gedrosselt sind |
keine |
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A |
Motorrad mit Leistungsbeschränkung auf 25 kW und max. 0,16 kW pro Kilo Leergewicht |
18 J. |
Im Führerschein wird die Leistungsbeschränkung eingetragen. Nach zwei Jahren kann auf Klasse "A unbeschränkt" umgeschrieben werden |
keine |
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AU |
Motorrad, unbeschränkte Leistung |
25 J. |
Der sogenannte "Direkteinstieg" in die große Motorradklasse ist erst mit 25 Jahren möglich. |
keine |
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B |
Pkw mit max. 9 Sitzplätzen, "kleine" Lkw bis 3,5 t |
18 J. |
Anhänger:max. 750 kg oder mehr unter bestimmten Bedingungen |
schließt die Klassen M und L ein. |
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C1 |
"mittlere" Lkw bis 7,5 t |
18 J. |
keine |
Vorbesitz der Klasse B erforderlich |
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C |
"große" Lkw |
18 / 21 J. |
Gewerbliche Transporte vor dem 21. Geburtstag bis max. 7,5 t. |
Vorbesitz der Klasse B erforderlich. |
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D1 |
"mittlere" Busse mit 9-16 Fahrgastplätzen |
21 J. |
keine |
Vorbesitz der Klasse B erforderlich. |
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D |
"große" Busse mit über 16 Fahrgastplätzen |
21 J. |
keine |
Vorbesitz der Klasse B erforderlich. |
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E |
Anhänger |
Mindestalter wie beim Zugfahrzeug |
Anhänger über 750 kg in Verbindung mit den Klassen B, C, C1, D, D1 (Sonderregelung bei Klasse B) |
Vorbesitz der Klasse des Zugfahrzeugs, Fahrprüfung mit Anhänger. |
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L |
Zugmaschinen bis 32 km/h, Arbeitsmaschinen bis 25 km/h |
16 J. |
Nur zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken; mit Anhängern bis max. 25 km/h (eine Anhänger-Erweiterung ist nicht nötig). |
Klasse L wird nicht "auf Probe" erteilt. |
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M |
Kleinkraftrad (max. 50 cm³, 45 km/h). |
Kleinkraftrad (max. 50 cm³, 45 km/h). |
Maschinen mit 50 km/h, die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gebracht werden, dürfen gefahren werden. |
Klasse M wird nicht "auf Probe" erteilt. |
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T |
Zugmaschinen bis 60 km/h, Arbeitsmaschinen bis 40 km/h |
16 / 18 J. |
Nur zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken; auch mit Anhängern (eine Anhänger-Erweiterung nicht nötig).Bis zum 18. Geburtstag nur bis 40 km/h. |
keine |
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S |
Dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge |
16 J. |
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h, Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg |
keine |