Führerschein in München

Die EU-Führerscheinklassen

Die Staaten der Europäischen Union, also auch Deutschland, unterteilen ihre Führerscheine jetzt in einheitliche Klassen. Das bedeutet: Unsere alten grauen und rosa Führerscheine (Klasse 1, 2, 3, 4, 5) werden langsam aber sicher aussterben. Die alte Fahrerlaubnis behält ihre Gültigkeit, eine neue Fahrerlaubnis wird aber nur noch als sogenannter "Karten-Führerschein" erteilt.

Alle Führerscheine werden zwei Jahre auf Probe erteilt. Ausnahme Klasse M!

Klasse Fahrzeug Mindestalter Beschreibung Besonderheit
A1 Leichtkraftrad (max. 125 cm³, 11 kW) 16 / 18 J. Bis zum 18. Lebensjahr dürfen nur Maschinen gefahren werden, die herstellungsbedingt max. 80 km/h schnell oder auf 80 km/h gedrosselt sind keine
A Motorrad mit Leistungsbeschränkung auf 25 kW und max. 0,16 kW pro Kilo Leergewicht 18 J. Im Führerschein wird die Leistungsbeschränkung eingetragen. Nach zwei Jahren kann auf Klasse "A unbeschränkt" umgeschrieben werden keine
AU Motorrad, unbeschränkte Leistung 25 J. Der sogenannte "Direkteinstieg" in die große Motorradklasse ist erst mit 25 Jahren möglich. keine
B Pkw mit max. 9 Sitzplätzen, "kleine" Lkw bis 3,5 t 18 J. Anhänger:max. 750 kg oder mehr unter bestimmten Bedingungen schließt die Klassen M und L ein.
C1 "mittlere" Lkw bis 7,5 t 18 J. keine Vorbesitz der Klasse B erforderlich
C "große" Lkw 18 / 21 J. Gewerbliche Transporte vor dem 21. Geburtstag bis max. 7,5 t. Vorbesitz der Klasse B erforderlich.
D1 "mittlere" Busse mit 9-16 Fahrgastplätzen 21 J. keine Vorbesitz der Klasse B erforderlich.
D "große" Busse mit über 16 Fahrgastplätzen 21 J. keine Vorbesitz der Klasse B erforderlich.
E Anhänger Mindestalter wie beim Zugfahrzeug Anhänger über 750 kg in Verbindung mit den Klassen B, C, C1, D, D1 (Sonderregelung bei Klasse B) Vorbesitz der Klasse des Zugfahrzeugs, Fahrprüfung mit Anhänger.
L Zugmaschinen bis 32 km/h, Arbeitsmaschinen bis 25 km/h 16 J. Nur zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken; mit Anhängern bis max. 25 km/h (eine Anhänger-Erweiterung ist nicht nötig). Klasse L wird nicht "auf Probe" erteilt.
M Kleinkraftrad (max. 50 cm³, 45 km/h). Kleinkraftrad (max. 50 cm³, 45 km/h). Maschinen mit 50 km/h, die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gebracht werden, dürfen gefahren werden. Klasse M wird nicht "auf Probe" erteilt.
T Zugmaschinen bis 60 km/h, Arbeitsmaschinen bis 40 km/h 16 / 18 J. Nur zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken; auch mit Anhängern (eine Anhänger-Erweiterung nicht nötig).Bis zum 18. Geburtstag nur bis 40 km/h. keine
S Dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge 16 J. bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h, Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg keine

Natürlich bilden wir in allen Fahrklassen aus!
Die etwas selteneren Klassen auf Rückfrage in unserem Büro.
Die Fahrausbildung besteht aus einer festgelegten Anzahl von Pflichtstunden und einer individuellen Anzahl von normalen Fahrstunden.

Wir beraten Sie gerne zu
unseren Öffnungszeiten unter:

Telefon: (089) 1296440
Fax: (089) 12737764
E-Mail: office@fahrschule-krumbein.de

oder ganztags unter:
Mobil: 0172 85 46 751

Unsere Öffnungszeiten:
Büro: Mo. bis Fr.
16.30 – 19.00 Uhr

Theorie: Di. und Do.
19.00 – 20.30 Uhr


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