Führerschein in München

Die EU-Führerscheinklassen

Die Staaten der Europäischen Union, also auch Deutschland, unterteilen ihre Führerscheine jetzt in einheitliche Klassen. Das bedeutet: Unsere alten grauen und rosa Führerscheine (Klasse 1, 2, 3, 4, 5) werden langsam aber sicher aussterben. Die alte Fahrerlaubnis behält ihre Gültigkeit, eine neue Fahrerlaubnis wird aber nur noch als sogenannter "Karten-Führerschein" erteilt.

Klasse Fahrzeug Mindestalter Beschreibung Besonderheit
AM Zwei-, drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (max. 50 cm³, 45 km/h). 16 J. Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S Keine.
A1 Leichtkraftrad (max. 11 kW) 16 / 18 J. Bis zum 18. Lebensjahr dürfen nur Maschinen gefahren werden, die herstellungsbedingt max. 80 km/h schnell oder auf 80 km/h gedrosselt sind Schliesst die Klasse AM ein
A2 Krafträder (max. 35 kW) 18 J. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, keine theoretische Prüfung Schliesst die Klassen AM und A1 ein
A Krafträder (>50 cm³), Dreirädrige Krafträder (>15kW, >50km/h) 20 J bei Aufstieg von A2
21 J für Trikes
24 J. für Direkterwerb
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur parktische, keine theoretische Prüfung. Schliesst die Klassen AM, A1 und A2 ein
B Pkw mit max. 9 Sitzplätzen, "kleine" Lkw bis 3,5 t 18 J. / 17 J. begleitetes Fahren Anhänger:max. 750 kg oder mehr unter bestimmten Bedingungen Schliesst die Klassen AM und L ein
C1 "mittlere" Lkw bis 7,5 t 18 J. keine Vorbesitz der Klasse B erforderlich
C "große" Lkw 18 / 21 J. Gewerbliche Transporte vor dem 21. Geburtstag bis max. 7,5 t. Vorbesitz der Klasse B erforderlich, Schliesst C1 ein
D1 "mittlere" Busse mit 9-16 Fahrgastplätzen 21 / 18 J. bei best. Berufsgruppen keine Vorbesitz der Klasse B erforderlich.
D "große" Busse mit über 16 Fahrgastplätzen 21 / 18 J. bei best. Berufsgruppen keine Vorbesitz der Klasse B erforderlich, Schliesst D1 ein
E Anhänger Mindestalter wie beim Zugfahrzeug Anhänger über 750 kg in Verbindung mit den Klassen B, C, C1, D, D1 (Sonderregelung bei Klasse B) Vorbesitz der Klasse des Zugfahrzeugs, Fahrprüfung mit Anhänger.
L Zugmaschinen bis 40 km/h, Arbeitsmaschinen bis 25 km/h 16 J. Nur zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken; mit Anhängern bis max. 25 km/h (eine Anhänger-Erweiterung ist nicht nötig). Klasse L wird nicht "auf Probe" erteilt.
T Zugmaschinen bis 60 km/h, Arbeitsmaschinen bis 40 km/h 16 / 18 J. Nur zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken; auch mit Anhängern (eine Anhänger-Erweiterung nicht nötig).Bis zum 18. Geburtstag nur bis 40 km/h. Schliesst die Klassen AM und L ein.

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