Führerschein für Zugmaschinen (Klasse L, T)

Das Mindestalter für den Führerschein Klasse L und T bis 40 km/h beträgt 16 Jahre. Kl. T bis 60 km/h ab 18 Jahren. Der Führerschein wird für 2 Jahre auf Probe erteilt.

Hat ein 16-jähríger die Klasse T auf einer Zugmaschine mit Anhänger bestanden, so kann er automatisch ab 18 Jahren 60 km/h und mit Anhänger fahren (Ausbildung auf Vorrat).

Eine Ausbildung für den Führerschein für Zugmaschinen ist nur mit Ihrem eigenen Fahrzeug bei uns möglich!

Theorieunterricht

Die 14 Unterrichtseinheiten in der Klasse L dauern jeweils eine Schuldoppelstunde, d.h. 2x 45 Minuten.

Grundstoff

01 Persönliche Voraussetzungen
02 Risikofaktor Mensch
03 Rechtliche Rahmenbedingungen
04 Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
05 Vorfahrt und Verkehrsregelungen
06 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie Bahnübergänge
07 Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
08 Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
09 Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
10 Ruhender Verkehr
11 Verhalten in besonderen Situationen, folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
12 Lebenslanges Lernen

Klassenspezifischer Stoff Klasse L

01 Verkehrsbeobachtungen und Verkehrsverhalten, Zusammenstellen von Zügen
02 Technik und Sicherungseinrichtungen

Klassenspezifischer Stoff Klasse T

01 Verkehrsbeobachtungen und Verkehrsverhalten, Zusammenstellen von Zügen
02 Technik und Sicherungseinrichtungen
03 Fahren mit Zügen
04 Wirkung von Kräften beim Fahren
05 Bremsanlagen
06 Bremsanlagen des Anhängers

Termine der einzelnen Themen sind auf Rückfrage zu erfahren und können auch gemailt werden.

Fahrausbildung

Begonnen wird in der Fahrausbildung mit regulären Fahrstunden à 45 Minuten.Da die Fahrzeuge auf Anfrage sind, melden Sie sich bitte einfach bei uns. Dies betrifft natürlich auch die Preise für die Ausbildung. Der Gesetzgeber schreibt 12 Pflichtstunden vor, davon 5 Überland-, 4 Bundesautobahn- und 3 Nachtfahrten.

Im Schnitt benötigt der Neuling 10-15 normale Fahrstunden plus Pflichtstunden.

Prüfung

Der schriftliche Teil kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Von 30 Fragen Grund- und klassenspezifischem Stoff sind maximal 9 Fehlerpunkte zulässig, wobei die Fragen unterschiedliche Wertigkeiten zwischen 2 und 5 Punkten haben. Prüfungsdauer 30 Minuten.

Die Fragebögen sind in folgenden Fremdsprachen zu erhalten:

  • Englisch
  • Französisch
  • Griechisch
  • Italienisch
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Serbokroatisch
  • Spanisch
  • Türkisch

Der praktische Teil entfällt bei Klasse L, bei Klasse T darf diese frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. In der Prüfung fährt der Bewerber 60 Minuten mit Anhänger. Wiederholung der Prüfung nach Fristen ähnlich der schriftlichen Prüfung.

Der Führerschein wird für zwei Jahre auf Probe vergeben. Im Führerschein wird das Datum vermerkt, ab dem die Probezeit endet. Es ist keine weitere Prüfung oder ein weiterer Amtsgang notwendig.

Preise auf Anfrage.

Wir beraten Sie gerne zu
unseren Öffnungszeiten unter:

Telefon: (089) 1296440
Fax: (089) 12737764
E-Mail: office@fahrschule-krumbein.de

oder ganztags unter:
Mobil: 0172 85 46 751

Unsere Öffnungszeiten:
Büro: Mo. bis Fr.
16.30 – 19.00 Uhr

Theorie: Di. und Do.
19.00 – 20.30 Uhr


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