Motorrad-Führerschein machen: Kraftrad (Klassen A1, A2 & A)

Der Führerschein der Klasse A1 kann ab 16 Jahren, der Klasse A2 ab 18 Jahren erworben werden.

Der Führerschein der Klasse A kann ab 20 Jahren, bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2, ab 21 für Trikes und ab 24 Jahren direkt erworben werden.

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist nur die praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich.

Alle Führerscheine sind bei Ersterteilung für 2 Jahre auf Probe ausgestellt.


Unser Fahrschul-Motorrad: Kawasaki Z1000

Unser Fahrschul-Motorrad: Kawasaki ER-6n

Jürgen Krumbein in der Fahrschule beim Theorie Unterricht

Unsere Fahrschule von innen

Unsere Fahrschule von innen: Das Büro


Theorieunterricht

Der Schüler hat für den Führerschein Klasse A1, A2 und A bei Erstführerschein an sechzehn Theorieabenden anwesend zu sein. Bei Erweiterung genügen 10 Theorieabende, davon 6 mal Grundstoff und 4 mal klassenspezifischer Stoff.

Grundstoff:

01 Persönliche Voraussetzungen
02 Risikofaktor Mensch
03 Rechtliche Rahmenbedingungen
04 Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
05 Vorfahrt und Verkehrsregelungen
06 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie Bahnübergänge
07 Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
08 Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
09 Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
10 Ruhender Verkehr
11 Verhalten in besonderen Situationen, folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
12 Lebenslanges Lernen

Klassenspezifischer Stoff:

01 Fahrer/Beifahrer, Fahrzeug
02 Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
03 Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
04 Fahrtechnik und Fahrphysik

Termine der einzelnen Themen sind auf Rückfrage zu erfahren, und können auch gemailt werden.

Fahrausbildung

Begonnen wird in der Fahrausbildung mit regulären Fahrstunden à 45 Minuten. Die ersten Gehversuche werden auf der Parkharfe im Olympiapark absolviert, bis sich der Fahrschüler sicher genug für Münchens Fahrgetümmel fühlt. Ist er auch hier genügend fortgeschritten, können die Pflichtstunden abgeleistet werden.

Der Gesetzgeber schreibt 12 Pflichtstunden vor, davon 5 Überland-, 4 Bundesautobahn- und 3 Nachtfahrten. Bei Erweiterung von A1 auf A sind nur noch 3 ÜL, 2 AB und 1 NF erforderlich.

Im Schnitt benötigt der Neuling 10-15 normale Fahrstunden bevor er mit den 12 Pflichtstunden beginnen kann.

Alle Motorradschüler sind in der Fahrschule München Jürgen Krumbein bestens aufgehoben; es wird am liebsten von Motorrad zu Motorrad geschult.

Fahrzeuge:

Klasse A1 Kawasaki D-Tracker
Klasse A Husqvarna Terra 650
Klasse AU Ducati Hypermotard

Prüfung

Der schriftliche Teil kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Von 30 Fragen Grund- und klassenspezifischem Stoff sind maximal 10 Fehlerpunkte zulässig, wobei die Fragen unterschiedliche Wertigkeiten zwischen 2 und 5 Punkten haben. Prüfungsdauer 30 Minuten.

Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis sind 20 Theoriefragen zu beantworten, wobei maximal 6 Fehlerpunkte zulässig sind.

Die Fragebögen sind in folgenden Fremdsprachen zu erhalten:

  • Englisch
  • Französisch
  • Griechisch
  • Italienisch
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Serbokroatisch
  • Spanisch
  • Türkisch

Grundfahraufgaben

01 Fahren in Schrittgeschwindigkeit geradeaus
02 Fahren eines Slaloms in Schrittgeschwindigkeit
03 Stop and Go
04 Kreisfahrt
05 Anfahren in einer Steigung
06 Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
07 Slalom
08 Langer Slalom
09 Ausweichen nach Abbremsen
10 Ausweichen ohne Abbremsen

In jeder Prüfung muss mindestens Nr. 06, 07 oder 08 und 09 oder 10 durchgeführt werden.

Wiederholungsprüfungen nach 14 Tagen. Geltungsdauer 12 Monate.

Der praktische Teil darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. In der Prüfung fährt der Bewerber in der Regel voraus und erhält seine Anweisungen über Funk. Dauer 60 Minuten. Wiederholung der Prüfung nach Fristen ähnlich der schriftlichen Prüfung.

Nach der Prüfung

Der Führerschein wird für zwei Jahre auf Probe vergeben. Im Führerschein wird das Datum vermerkt, ab dem die Probezeit endet. Es ist keine weitere Prüfung oder ein weiterer Amtsgang notwendig.

Preise

Alle Preise entnehmen Sie bitte der Tabelle.

Art Klasse A1 Klasse A2 Klasse A
Grundbetrag 624,00 624,00 624,00
Fahrstunde 84,00 94,00 102,00
Sonderfahrt 105,00 118,00 128,00
Fehlstunden 84,00 94,00 102,00
Vorstellungsentgelt zur theoretischen Prüfung 167,00 167,00 167,00
Vorstellungsentgelt zur praktischen Prüfung 443,00 443,00 443,00
TÜV – Gebühr (Theorie) 22,49 22,49 22,49
TÜV – Gebühr (Praxis bei Direkteinstieg) 146,56 146,56 146,56
TÜV – Gebühr (Praxis bei Aufstieg) 127,13 127,13 127,13


Alle Preise verstehen sich in € und inkl. der MwSt.

Die amtlichen Gebühren für die Prüforganisation werden von diesen zusätzlich erhoben und können in dieser Fahrschule eingesehen werden.

Hinzu kommen die Kosten für Lehrmaterial (abhängig von Führerscheinklasse und Art z.B. Bücher, CDs, usw. und Erste-Hilfe-Kurs).

Wir beraten Sie gerne zu
unseren Öffnungszeiten unter:

Telefon: (089) 1296440
Fax: (089) 12737764
E-Mail: office@fahrschule-krumbein.de

oder ganztags unter:
Mobil: 0172 85 46 751

Unsere Öffnungszeiten:
Büro: Mo. bis Fr.
16.30 – 19.00 Uhr

Theorie: Di. und Do.
19.00 – 20.30 Uhr

Fahrschule Krumbein München: Kawasaki ER-6n
Kawasaki ER-6n

Fahrschule Krumbein München: Kawasaki Z1000
Kawasaki Z1000

Fahrschule Krumbein München: Kawasaki Eliminator 125
Kawasaki Eliminator 125


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