Führerscheinklasse Kleinkraftrad (Klasse M, MO)
Mit 16 Jahren kann die Prüfung Klasse M abgelegt werden, die das Führen von Krafträdern bis zu einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h erlaubt. Der Vorbesitz eines Führerscheines ist nicht erforderlich.
Alle Führerscheine sind auf Probe für 2 Jahre erteilt.
Sollten Sie vor dem 1.4.1965 geboren sein, so benötigen Sie zum Führen eines Mofas keinen Führerschein.
Theorieunterricht
Der Schüler hat für den Führerschein Klasse M bei Erstführerschein an 14 Theorieabenden anwesend zu sein. Bei Erweiterung genügen 8 Theorieabende, davon 6 mal Grundstoff und 2 mal klassenspezifischer Stoff.
Grundstoff:
01 Persönliche Voraussetzungen
02 Risikofaktor Mensch
03 Rechtliche Rahmenbedingungen
04 Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
05 Vorfahrt und Verkehrsregelungen
06 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie Bahnübergänge
07 Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
08 Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
09 Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
10 Ruhender Verkehr
11 Verhalten in besonderen Situationen, folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
12 Lebenslanges Lernen
Klassenspezifischer Stoff:
01 Fahrer/Beifahrer, Fahrzeug
02 Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
03 Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
04 Fahrtechnik und Fahrphysik
Termine der einzelnen Themen sind auf Rückfrage zu erfahren, und können auch gemailt werden.
Fahrausbildung
Es ist keine spezielle Fahrausbildung vorgeschrieben.
Die Grundausbildung wird vom Fahrlehrer gesteuert und betrifft neben der Fahrfertigkeit auch die Handhabung.
Besondere Ausbildungsfahrten entfallen.
Prüfung
Der schriftliche Teil kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Von 30 Fragen Grund- und klassenspezifischem Stoff sind maximal 9 Fehlerpunkte zulässig, wobei die Fragen unterschiedliche Wertigkeiten zwischen 2 und 4 Punkten haben. Prüfungsdauer 30 Minuten.
Die Fragebögen sind in folgenden Fremdsprachen zu erhalten:
- Englisch
- Französisch
- Griechisch
- Italienisch
- Polnisch
- Portugiesisch
- Rumänisch
- Russisch
- Serbokroatisch
- Spanisch
- Türkisch
Grundfahraufgaben
01 Fahren in Schrittgeschwindigkeit geradeaus
02 Fahren eines Slaloms in Schrittgeschwindigkeit
03 Stop and Go
04 Kreisfahrt
05 Anfahren in einer Steigung
06 Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
07 Slalom
08 Langer Slalom
09 Ausweichen nach Abbremsen
10 Ausweichen ohne Abbremsen
In jeder Prüfung muss mindestens Grundfahraufgabe 06, 07 oder 08 und 09 oder 10 durchgeführt werden.
Nach der Prüfung
Der Führerschein wird für zwei Jahre auf Probe vergeben. Sollten Sie in dieser Zeit durch Übertretungen der StVO auffällig werden, so bieten sich Seminare zum Punkteabbau an.
Im Führerschein wird das Datum vermerkt, ab dem die Probezeit endet. Es ist keine weitere Prüfung oder ein weiterer Amtsgang notwendig.
Preise
Alle Preise entnehmen Sie bitte der Tabelle.
| Art | Klasse M | Klasse MO |
| Grundgebühr | 140,00 | 160,60 |
| Fahrstunde | 25,00 | 17,50 |
| theoretische Prüfung | 70,00 | - |
| praktische Prüfung | 90,00 | - |
| TÜV – Gebühr (Theorie) | 20,83 | - |
| TÜV – Gebühr (Praxis) | 56,41 | - |
Alle Preise verstehen sich in € und inkl. der MwSt.
Wir beraten Sie gerne zu
unseren Öffnungszeiten unter:
Telefon: (089) 1296440
Fax: (089) 12737764
E-Mail: office@fahrschule-krumbein.de
oder ganztags unter:
Mobil: 0172 85 46 751
Unsere Öffnungszeiten:
Büro: Mo. bis Fr.
16.30 – 19.00 Uhr
Theorie: Di. und Do.
19.00 – 20.30 Uhr

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